A10VSO140DR/31R-PPB12N00
A10VSO18DFR1/31R-PPA1200
Die Angabe der Größe des Zustands ist nicht erforderlich, da die Größe des Zustands nicht mehr als die Größe des Zustands ist.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
A10VSO100DG/32L-PPB32U99
Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Schadenswerte
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
A10VSO140DR/32L-PPB22U99
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
Einheitliche Datenbank für die Berechnung der Emissionsmengen für die Berechnung der Emissionsmengen
A10VSO100DR/32L-PPB22U99
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen.
A10VSO71DG/32L-PPB32U99
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Kosten.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.