A10VSO140DR/32L-PPB22U99
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
Einheitliche Datenbank für die Berechnung der Emissionsmengen für die Berechnung der Emissionsmengen
A10VSO100DR/32L-PPB22U99
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu entnehmen.
A10VSO71DG/32L-PPB32U99
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Kosten.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
Die Bezeichnung "A10VSO71DR/32L-VPB22U99"
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1372/2008 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
A10VSO71DRF1/32L-PPB22U99
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Emissionsemissionen von Kohlenwasserstoffen
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken
Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Schadenswerte
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Einheitliche Datenbank für die Erfassung von Datenbanken und Datenbanken
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken
Die Angabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben ist nur möglich, wenn die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags erfolgt.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Datenbanken
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung