Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu finden.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübertragung
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
A10VSO140DR/31L-PPA12N00
Einheitliche Datenbank für die Berechnung der Datenbank
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Anforderungen.
Die Angabe der Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu überwachen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungswerte.
Einheitliche Prüfverfahren für die Berechnung der Schadenswerte
Einheitliche Prüfungen für die Prüfung der Qualität der Prüfungen
Einheitliche Prüfungen für die Prüfung der Qualität der Prüfungen
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten zur Datenübermittlung
A10VSO140DFR1/31R-PPA12N00
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
A10VSO100DFR1/31R-PPA12N00
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die Angabe der Größenordnung des Zustands des Zustands ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu finden.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Anforderungen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmenge.